Bereits vor dem Jahr 1848 war der Begriff christlicher Sozialismus in Deutschland und in vielen anderen Ländern gebräuchlich. Franz Joseph von Buß und Johann S. Drey verdeutlichten hier eine Gesellschaftsauffassung, die als sittlich-organisch zu sehen war. Karl Marx und Friedrich Engels hingegen, die sogenannten Begründer des Kommunismus, nannten diese Gesellschaftsauffassung einen feudalistischen sowie reaktionären Sozialismus.
Von Heinrich Pesch, Theodor Steinbüchel, Theodor Brauer und noch vielen weiteren Anhängern, wurde nach 1918, unter anderem aus parteitaktischen Gründen, der Begriff Christlicher Sozialismus wieder aufgegriffen. Die überwiegend evangelisch „religiösen Sozialisten“ im Bund der religiösen Sozialisten, zu denen Paul Tillich und Georg Wünsch gehörten, sahen im Sozialismus vor allem einen geschichtlich- theologischen Aspekt. Gewerkschaftliche Zentrumspolitiker hingegen sahen den Sozialismus als Synonym für eine christliche Sozialreform. Das Naturrecht sollte hierfür die Grundlage bilden. Die Begriffe Staatswirtschaft und reine Marktwirtschaft wurden durch Privateigentum und Privatinitiative ersetzt. Sie galten als der Motor der Volkswirtschaft, die mit genossenschaftlichen und berufsständischen Ideen kombiniert wurden. Die Verfügungsgewalt, egal ob sie individuell, gesellschaftlich oder staatlich war, sollte zu einer gemeinwohldienlichen Wirtschafts- und Sozialordnung verpflichtet werden. Sie sollte damit auch der Integration von der Industriearbeiterschaft in Betrieben und dem Gemeindewesen dienlich sein. Als letztes Mittel galt die Sozialisierung von Großbetrieben. Weiterlesen →